Unsere Ziele

Drei Kinder mit einem Schild "No Child Labor"

Es ist 5 vor 12: Kinderarbeit stoppen - jetzt!


Weltweit müssen noch immer 160 Millionen Kinder arbeiten – das ist jedes zehnte Kind! Etwa die Hälfte von ihnen ist von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen, die gefährlich, ihre Gesundheit schädigt oder ihnen den Schulbesuch verwehrt. Dabei hat sich die Weltgemeinschaft mit den Sustainable Development Goals (SDGs) dazu verpflichtet, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden. Statt zuzusehen, müssen wir jetzt handeln! Es ist 5 vor 12!

Fakten und Hintergründe

Was ist das Problem?

Laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen 160 Mio. Kinder weltweit regelmäßig mehrere Stunden täglich arbeiten – davon 79 Mio. unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Sie hantieren beispielsweise auf Plantagen mit giftigen Pestiziden oder verwenden gefährliche Werkzeuge. Sehr oft verhindert die Arbeit der Kinder einen regelmäßigen Schulbesuch und schädigt in vielen Fällen die gesunde Entwicklung des Kindes.

Wir setzen uns dafür ein, ausbeuterische, gefährliche und schädliche Kinderarbeit zu stoppen. 

Ist ausbeuterische Kinderarbeit nicht ohnehin verboten?

Ja, internationale Konventionen (z.B. UN-Kinderrechtskonvention, ILO-Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit) und nationale Gesetze vieler Länder verbieten ausbeuterische Kinderarbeit.

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen kann.“

(UN-Kinderrechtskonvention von 1989, Artikel 32)

In Österreich ist Kinderarbeit durch den Artikel 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern verboten. Trotzdem ist Kinderarbeit international nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen. Das hat auch etwas mit uns zu tun: österreichische Unternehmen bieten (wissentlich oder unwissentlich) importierte Produkte an, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Kinderarbeit darf nicht als isoliertes Problem gesehen und angegangen werden. So ist es etwa essenziell daran zu arbeiten, dass Familien ein ausreichendes Einkommen haben, um Kindern einen Schulbesuch zu ermöglichen. Die von der Staatengemeinschaft im Jahr 2015 beschlossene Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung bietet einen exzellenten Referenzrahmen, um insgesamt voranzukommen. Es ist ein explizites Ziel (SDG 8.7), alle Formen von Kinderarbeit bis 2025 abzuschaffen. Diese Zielvorgabe wird offensichtlich verfehlt werden. Umso wichtiger ist es, dass die Bemühungen nun intensiviert werden. Auch Österreich hat diesbezüglich eine Verantwortung und soll aktiv werden. 

Es mangelt nicht an allgemeinen Verboten und Absichtserklärungen, jedoch an effektiven Maßnahmen zur Beendigung von ausbeuterischer Kinderarbeit. Es ist höchste Zeit, aktiv zu werden!

Sorgfaltsmaßnahmen in Lieferketten - was ist das?

Menschenrechtliche Sorgfaltsmaßnahmen (Human Rights Due Diligence) wurden durch die Arbeit des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters zu Wirtschaft und Menschenrechten, John Ruggie, zu einem anerkannten internationalen Standard. Es geht dabei darum, dass Unternehmen Verantwortung haben, die international anerkannten Menschenrechte zu achten. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen.

Wie diese Verantwortung konkret aussieht, bestimmt sich durch das Wirken und den möglichen Einfluss eines Unternehmens und endet nicht an den engen Grenzen der Unternehmensstruktur. Vielmehr ist es notwendig, dass Unternehmen auch Verantwortung für indirektes Wirken im Rahmen ihrer Tochter- und Zulieferunternehmen übernehmen. Dafür sollen sie ein menschenrechtliches Risikomanagementsystem etablieren. Ein solches muss die tatsächlichen und möglichen menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer unternehmerischen Tätigkeiten auch in ihren Wert- und Zulieferketten abschätzen, wenn nötig Maßnahmen zur Vermeidung der festgestellten Risiken ergreifen und transparent darüber berichten.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eine Reihe von Leitfäden zur Umsetzung sektorspezifischer Sorgfaltspflichten vorgelegt, um diese für Unternehmen praktisch handhabbar zu machen. Es gibt auch einschlägige Empfehlungen zur Beendigung von Kinderarbeit. Die OECD ist überzeugt, dass sich Unternehmen mit hohen Standards auch einen Wettbewerbsvorteil sichern. 

Die bisher auf Freiwilligkeit beruhenden Konzepte wurden durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) im Jahr 2024 verbindlich gemacht und sollen so zu einem gemeinsamen Standard für alle Unternehmen werden. Die Richtlinie sieht menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für große Unternehmen vor und muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 26.7.2026 ins nationale Recht umgesetzt werden. Leider gibt es derzeit Bestrebungen, die Anwendung der Richtlinie zu verschieben und sie inhaltlich massiv zu entschärfen. 

Durch die verpflichtende Etablierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im unternehmerischen Kerngeschäft, entsteht bei allen Akteur*innen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten Druck zum Handeln und zu mehr Transparenz. So wird auch wirkungsvoll gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorgegangen. Die europäische Lieferkettenrichtlinie ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine Verschiebung oder Aufweichung der Richtlinie wäre sehr kontraproduktiv. 

Ein Lieferkettengesetz, das gegen Kinderarbeit wirkt

Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wurde nach langen Verhandlungen am 24.5.2024 beschlossen und ist seit Juli 2024 in Kraft. Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die EU-Mitgliedsstaaten sie mit eigenen nationalen Gesetzen umsetzen. Österreich hat somit bis 26.7.2026 Zeit, sich ein eigenes Lieferkettengesetz zu geben. 

Damit das Gesetz wirkungsvoll gegen ausbeuterische Kinderarbeit und andere gravierenden Menschenrechtsverletzungen wirkt, sollte nun rasch mit einer durchdachten, ambitionierten und konsequenten Umsetzung begonnen werden. Die europäische Richtlinie legt Mindeststandards fest, den Mitgliedsstaaten steht es aber in vielen Bereichen offen, weitergehende Regeln einzuführen. 

Leider gibt es derzeit massiven Druck seitens der Wirtschaftsverbände, die Umsetzung der Richtlinie zu verzögern und in vielen Punkten deutlich abzuschwächen. Die Europäische Kommission ist bereits eingeknickt und hat am 26.2.2025 einen entsprechenden Vorschlag präsentiert (Omnibus I). Die Ankündigung der Kommission war, die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und dafür Regeln für Unternehmen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Tatsächlich wird aber eine massive inhaltliche Beschneidung von zentralen Bestimmungen vorgeschlagen, welche die Wirksamkeit der Richtlinie gefährden. So sollen etwa die Sorgfaltspflichten mit wenigen Ausnahmen auf direkte Geschäftspartner*innen eingeschränkt werden. Ausbeuterische Kinderarbeit findet aber meist am Beginn von globalen Lieferketten statt und wäre damit grundsätzlich nicht im Fokus. Nur wenn konkrete Verdachtsfälle gemeldet werden, müssten die Unternehmen Prüfungen durchführen. Maßnahmen müssten auch nicht mehr – wie in der derzeit gültigen Richtlinie vorgesehen – jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre überprüft werden. Eine weitere massive Verschlechterung wäre, dass gemäß den vorgeschlagenen Änderungen, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften nicht mehr als Anspruchsgruppen definiert sein sollen. Somit müssten diese dann nicht mehr in Konsultationen einbezogen werden. Auch die Möglichkeiten zur Klage dieser zivilgesellschaftlichen Akteur*innen im Interesse von Betroffenen würde gestrichen. Es sind aber gerade diese Institutionen oder Organisationen, die Unterstützung anbieten können, wenn Menschen und Umwelt Schaden zugefügt wird. Eine zentrale Errungenschaft der Richtlinie, nämlich eine EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung, soll – geht es nach der Kommission – ebenfalls fallen. Das würde die Rechtsposition von Geschädigten im Globalen Süden und damit den Opferschutz massiv verschlechtern. Vorgeschlagen ist auch eine Vollharmonisierung in vielen wichtigen Punkten. Das hieße, dass einzelne Staaten keine weitreichenderen und strengeren Bestimmungen erlassen dürften, als in der Richtlinie vorgesehen. Ein bereits bestehendes Gesetz in Frankreich müsste demzufolge abgeschwächt werden. 

Als Initiative „Kinderarbeit stoppen!“ sind wir klar gegen die geplante Verwässerung und Verschiebung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, dem sogenannten Omnibus-Paket in den Ratsverhandlungen nicht zuzustimmen. Es braucht eine ambitionierte und durchdachte nationale Umsetzung der Richtlinie! Der Schutz von Kinder- und Menschenrechten sowie der Umwelt darf nicht unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus ausgehöhlt werden.

Dein E-Mail an die Bundesregierung

Mach mit: Kinderarbeit stoppen - Lieferkettengesetz retten! 

Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) soll Unternehmen verpflichten, gegen ausbeuterische Kinderarbeit in ihren Lieferketten vorzugehen. Nun will die EU-Kommission unter dem Druck der Wirtschaftslobbys die Richtlinie aufweichen. Das dürfen wir nicht hinnehmen!  
Schreibe jetzt an die Mitglieder der Bundesregierung und fordere sie auf, sich klar gegen diese Verwässerung zu stellen! Wir wollen, dass unsere Vertreter*innen an einer starken Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) festhalten – denn der Schutz von Kinder- und Menschenrechten oder der Umwelt darf nicht unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus ausgehöhlt werden.

Mach mit bei der E-Mailaktion

Kigali-Deklaration: Arbeitende Kinder stellen Forderungen 

Im April 2023 veröffentlichte die Kampagne “Dialogue Works” die Kigali-Deklaration, das Abschlussdokument der Globalen Konferenz arbeitender Kinder und Jugendlicher, die im Januar 2023 in Kigali, Ruanda, stattfand.

Die Kigali-Deklaration wurde von 63 teilnehmenden Kindern aus 16 Ländern erarbeitet, darunter auch Kinder und Jugendliche, die von unserer langjährigen philippinischen Partnerorganisation Cajden begleitet werden. Die Deklaration fasst die wichtigsten Forderungen von arbeitenden Kindern an die politischen Entscheidungsträger*innen zusammen: 

  1. Effiziente Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, insbesondere die Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsplätze, damit die Grundbedürfnisse erfüllt werden können, 
  2. Bildung prioritär zu behandeln und jedem Kind Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, 
  3. Kinder vor Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen und ihnen angemessene und würdige Arbeit parallel zum Schulbesuch zu ermöglichen, 
  4. Kinder an den sie betreffenden Gesetzen und Entscheidungen zu beteiligen, sie zu hören und ihre Sichtweise einzubeziehen, 
  5. Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sicherzustellen. 

Die Kampagne „Dialogue Works“ wird von den Kinderrechtsorganisationen Kindernothilfe und Terre des Hommes koordiniert. 

Kinderarbeit stoppen im Radio

Westafrika: Kinderarbeit im Kakaoanbau

70% der Welternte von Kakao stammt aus Westafrika. Laut einem Bericht der Norc University Chicago (USA) aus dem Jahr 2020 arbeiten allein in der Elfenbeinküste und in Ghana rund 1,5 Mio Kinder im Kakaoanbau unter ausbeuterischen Verhältnissen. Am Beispiel Kakao lässt sich gut nachvollziehen, wie das Ansteigen von ausbeuterischer Kinderarbeit mit dem Verfall des Weltmarktpreises, oft durch Börsenspekulation verursacht, verbunden ist. Aufgrund des Preisverfalls waren erwachsene Erntehelfer*innen nicht mehr leistbar, deswegen wurde auf „billigere“ Kinderarbeit zurückgegriffen. Projektpartner*innen der Dreikönigsaktion beklagen auch immer wieder Fälle von Menschenhandel: Kinder werden aus entfernten Regionen mit falschen Versprechungen geködert und landen dann bei Schwerarbeit im Kakaoanbau.

Die Dreikönigsaktion unterstützt in Ghana Partnerorganisationen, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit und für die Verbesserung der Situation der Kinder einsetzen.

Mehr zu Kinderarbeit im Kakaoanbau

Indien: Kinderarbeit in der Teppichproduktion

Indien ist weltgrößter Exporteur von handgewebten Teppichen, die auch bei uns im Handel erhältlich sind. Allein im sogenannten Teppichgürtel arbeiten rund 200.000 Kinder als Teppichknüpfer*innen. Viele Kinder erleiden durch die Arbeit an den Webstühlen dauerhafte Gesundheitsschäden: Die Wollfasern belasten ihre Atemwege, die Chemikalien zur Behandlung der Garne führen manchmal zu Vergiftungen, und die lange Arbeit in gebeugter Haltung beeinträchtigt Muskeln und Knochen. Nur jedes dritte Kind, das in der Teppichindustrie arbeitet, besucht die Schule. Die Dreikönigsaktion unterstützt in Indien Partnerorganisationen, die sich für die arbeitenden Kinder einsetzen.

 

Eine Initiative von

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